Nec ambigi oportet donationes etiam inter absentes, maxime si ex voluntate donantium possessionem ii quibus donatum est nanciscantur, validas esse.
von elias.r am 27.03.2018
Es sollte keinen Zweifel geben, dass Schenkungen auch zwischen abwesenden Parteien gültig sind, insbesondere wenn diejenigen, die die Schenkungen erhalten, den Besitz gemäß dem Willen der Schenkenden erlangen.
von annabell924 am 12.02.2018
Es sollte nicht bezweifelt werden, dass Schenkungen auch zwischen abwesenden Personen gültig sind, insbesondere wenn diejenigen, denen geschenkt wurde, durch den Willen der Schenkenden Besitz erlangen.