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Censualis quidem professio domino praeiudicare non solet.
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von janosch.862 am 27.07.2023Eine Volkszählungserklärung schadet in der Regel nicht den Interessen des Eigentümers.
von alva853 am 25.04.2021Die Zensusanmeldung pflegt dem Eigentümer keinen Schaden zuzufügen.
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