Omnes pro his agris quos possident publicas pensitationes agnoscant nec pactionibus contrariis adiuventur, si venditor aut donator apud se collationis sarcinam pactione illicita voluerit retinere, etsi necdum translata sit professio censualis, sed apud priorem fundi dominum forte permaneat, dissimulantibus ipsis, ut non possidentes pro possidentibus exigantur.
von elyas978 am 18.04.2017
Alle müssen öffentliche Abgaben für die Grundstücke zahlen, die sie besitzen, und können dies nicht durch entgegenstehende Vereinbarungen vermeiden. Wenn ein Verkäufer oder Schenkender versucht, die Steuerlast durch eine unzulässige Vereinbarung zu behalten, können sie davon nicht profitieren, selbst wenn die Steuererklärung noch nicht übertragen wurde und beim vorherigen Grundstückseigentümer verbleibt, während sie versuchen, die Tatsache zu verschleiern, damit Nicht-Eigentümer anstelle der tatsächlichen Eigentümer zur Rechenschaft gezogen werden.
von robin.a am 03.02.2021
Alle sollen für diese Ländereien, die sie besitzen, öffentliche Zahlungen anerkennen und nicht durch entgegenstehende Vereinbarungen unterstützt werden, wenn der Verkäufer oder Schenker die Abgabenlast durch unzulässige Vereinbarung bei sich behalten möchte, auch wenn die Steuererklärung noch nicht übertragen wurde, sondern möglicherweise beim vorherigen Grundbesitzer verbleibt, wobei sie selbst dies verschweigen, sodass Nichtbesitzer anstelle der Besitzer zur Zahlung herangezogen werden.