Post usufructuarii autem mortem vel usus fructus quocumque modo interemptionem tunc serviat quidem domino et omnia, quae in medio ad eum perveniant, haec suo domino adquirat.
von frederick939 am 22.03.2019
Nach dem Tod des Nutznießers oder der Beendigung des Nießbrauchs auf welche Weise auch immer, soll er alsdann dem Herrn dienen und alle Dinge, die ihm in der Zwischenzeit zukommen, diese soll er für seinen Herrn erwerben.
von fynn.o am 07.03.2018
Nach dem Tod des Nießbrauchberechtigten oder der Beendigung des Nießbrauchs auf welche Weise auch immer, wird die Person ihrem Eigentümer dienen und alles, was von diesem Zeitpunkt an erworben wird, wird seinem Eigentümer gehören.