Inter antiquam prudentiam dissensio incidit, si per servum usus fructus domino fuerit adquisitus et ex quibusdam casibus ( multi enim rebus incidunt mortalibus)pars huiusmodi servi in alium pervenerit, utrum omnis usus fructus, qui antea per servum ad aliquem pervenerit, apud eum remaneat an totus tollatur vel ex parte deminuatur, ex parte autem apud eum resideat?
von zoey875 am 29.04.2019
In der alten Rechtswissenschaft entstand eine Meinungsverschiedenheit: Wenn durch einen Sklaven ein Nutzungsrecht für den Herrn erworben worden war und durch bestimmte Umstände (denn vieles widerfährt den Sterblichen) ein Teil dieses Sklaven an einen anderen überging, ob dann das gesamte Nutzungsrecht, welches zuvor durch den Sklaven jemand zugekommen war, bei ihm verbleiben, vollständig aufgehoben oder teilweise gemindert und teilweise bei ihm verbleiben sollte?
von sofie.847 am 21.02.2024
Es entstand eine Meinungsverschiedenheit unter frühen Rechtsgelehrten darüber, was geschehen sollte, wenn ein Sklave, durch den ihr Herr ein Nutzungsrecht erworben hatte, später teilweise im Besitz einer anderen Person war (wie viele Dinge im Leben geschehen können): Sollte das gesamte ursprünglich durch den Sklaven erworbene Nutzungsrecht beim ersten Besitzer verbleiben, oder sollte es vollständig aufgehoben werden, oder sollte es teilweise reduziert und teilweise teilweise beim ursprünglichen Besitzer belassen werden?