Et propter hoc et usum fructum finiri et ad proprietatem suam redire et utile esse legatum sancientes huiusmodi paucissimis verbis totam eorum ambiguitatem delevimus.
von cristine.j am 03.01.2014
Aus diesem Grunde haben wir mit diesen wenigen einfachen Worten ihre gesamte Ungewissheit beseitigt, indem wir festlegen, dass das Nutzungsrecht endet und zum ursprünglichen Eigentum zurückkehrt und das Vermächtnis gültig bleibt.
von tyler.l am 02.10.2014
Und deshalb, indem wir sowohl verfügen, dass das Nutzungsrecht beendet und zu seinem Eigentumsrecht zurückgeführt wird, als auch dass das Vermächtnis gültig ist, haben wir ihre gesamte Unklarheit mit äußerst wenigen Worten beseitigt.