Tales altercationes decidentes censemus et huiusmodi legatum firmum esse et talem usum fructum una cum herede finiri et illo moriente vel aliis legitimis modis eum amittente expirare.
von nelio8837 am 29.06.2015
Bei solchen Streitigkeiten verfügen wir, dass ein solches Vermächtnis gültig ist und dass ein solches Nutzungsrecht zusammen mit dem Erben endet und erlischt, wenn dieser stirbt oder es auf andere legitime Weise verliert.
von tuana.r am 16.02.2022
Bei der Beilegung dieser Streitigkeiten entscheiden wir, dass diese Art des Vermächtnisses gültig ist und dass ein solches Nutzungsrecht mit dem Interesse des Erben endet, wobei es mit dessen Tod oder dem Verlust durch andere rechtmäßige Mittel erlischt.