Sancimus, si proprietarius servo, cuius usus fructus ad alium pertinebat, libertatem imposuit, non secundum antiquam observationem et libertatem cadere et eum sine domino intellegi esse, sed nec inveniri personam, cui res ad se venientes adquirat:
von lio.945 am 22.12.2022
Wir verordnen, dass, wenn ein Eigentümer einem Sklaven, dessen Nutzungsrecht einem anderen zustand, die Freiheit gewährt hat, weder nach alter Observanz die Freiheit gültig ist noch er als ohne Herrn geltend angesehen wird, und auch keine Person gefunden wird, die Dinge für ihn erwerben könnte
von malea.d am 27.05.2014
Wir verfügen, dass wenn ein Eigentümer einem Sklaven die Freiheit gewährt, dessen Nutzungsrecht einer anderen Person gehört, die alte Regel nicht mehr gilt: Die Freiheit wird nicht aufgehoben und der Sklave wird nicht als herrenlos betrachtet, aber es wird niemanden geben, an den er zufließendes Vermögen erwerben kann.