Status ingenuae ex eo solo, quod velut ancilla sponsaliorum nomine data proponitur, praeiudicari nulla ratione potest.
von leopold.v am 22.10.2018
Der Status einer freien Frau kann aufgrund der alleinigen Tatsache, dass sie angeblich wie eine Sklavin im Namen der Verlobung gegeben wurde, nach keiner Argumentation beeinträchtigt werden.
von stefanie.941 am 27.05.2018
Der Status einer Freigeborenen kann nicht allein dadurch beeinträchtigt werden, dass sie im Rahmen einer Heiratsvereinbarung wie eine Sklavin verschenkt wird.