Non idcirco minus, quod te limenarcha creato nemo contradixit, rei publicae nomine moveri tibi status quaestio potest.
von valerie.855 am 02.02.2019
Nicht deshalb weniger, weil bei deiner Ernennung zum Hafenmeister niemand Widerspruch erhob, kann in Namen des Staates gegen dich eine Statusfrage aufgeworfen werden.
von nick.846 am 31.01.2022
Ihre Ernennung zum Hafenmeister kann im Namen des Staates noch angefochten werden, auch wenn seinerzeit bei Ihrer Ernennung niemand Widerspruch eingelegt hat.