Quapropter si ex ancilla nata post ad libertatem manumissa pervenisti, te velut ex altera natam ancilla servam professa quaesitam manumissione libertatem huiusmodi simulatione vel errore amittere minime potuisti, cum servi nascantur ratione certa, non confessione constituantur.
von sarah936 am 14.10.2024
Daher kannst du, wenn du von einer Sklavin geboren und später durch Freilassung zur Freiheit gelangt bist, keinesfalls die durch Freilassung erworbene Freiheit durch eine solche Vortäuschung oder Irrtum verlieren, indem du dich als Sklavin, angeblich geboren von einer anderen Sklavin, bekennst, da Sklaven nach einem bestimmten Prinzip geboren werden, nicht durch Bekenntnis festgelegt.
von konstantin.a am 18.08.2022
Daher konntest du, wenn du von einer Sklavenmutter geboren wurdest und später durch rechtmäßige Freilassung die Freiheit erlangtest, diese rechtlich erworbene Freiheit nicht verlieren, nur weil du fälschlicherweise oder irrtümlich behauptetest, von einer anderen Sklavenmutter geboren worden zu sein. Schließlich bestimmt sich der Sklavenstatus durch die Umstände der Geburt, nicht durch persönliche Erklärungen.