Si vero ex ancilla editum naturalis pater idemque dominus distraxit ac post emptori pretium solvisti, non idcirco libertatem consecutus es.
von marie865 am 04.03.2020
Wenn in der Tat, geboren von einer Sklavin, dein natürlicher Vater und gleichermaßen Herr dich verkauft und du danach dem Käufer den Preis gezahlt hast, hast du deshalb nicht die Freiheit erlangt.
von lennard.8882 am 28.12.2022
Auch wenn du von einer Sklavenmutter geboren wurdest und dein biologischer Vater (der zugleich dein Besitzer war) dich verkauft hat und du später dem Käufer den Kaufpreis gezahlt hast, bedeutet dies nicht, dass du deine Freiheit erlangt hast.