Ingenuum se contendendo nec probando non amittit libertinitatem.
von damian.l am 02.12.2020
Jemand verliert seinen Status als Freigelassener nicht allein dadurch, dass er ohne Beweise behauptet, von Geburt frei zu sein.
von eva.k am 13.09.2019
Indem er sich als freigeboren behauptet, ohne es zu beweisen, verliert er nicht seinen Status als Freigelassener.