Neque natales tui, licet ingenuum te probare possis, neque honores, quibus te functum esse commemoras, idoneam probationem pro filiae tuae ingenuitate continent, cum nihil prohibeat et te ingenuum et eam ancillam esse.
von ava876 am 27.02.2015
Weder dein Geburtsstatus noch deine öffentlichen Ämter, auch wenn du nachweisen kannst, dass du freigeboren bist, bieten einen ausreichenden Beweis für die Freigeburt deiner Tochter, da es möglich ist, dass du freigeboren bist, während sie gleichzeitig eine Sklavin bleibt.
von lennardt.w am 17.07.2016
Weder deine Herkunft, obwohl du dich möglicherweise als freigeboren ausweisen könntest, noch die Ehrenämter, die du selbst zu haben bekleidet zu haben behauptest, enthalten einen geeigneten Nachweis für den freien Status deiner Tochter, da nichts dagegen spricht, dass du freigeboren und sie gleichzeitig eine Sklavin sein kannst.