Cum te minorem quinque et viginti annis esse proponas, adire praesidem provinciae debes et de aetate probare.
von marla.k am 30.10.2014
Da du selbst angibst, jünger als fünfundzwanzig Jahre zu sein, musst du den Provinzstatthalter aufsuchen und dein Alter nachweisen.
von aleksandar.823 am 27.11.2014
Da Sie behaupten, jünger als fünfundzwanzig Jahre zu sein, müssen Sie zum Provinzgouverneur gehen und Ihr Alter nachweisen.