Cum circa probandum annorum numerum apud rectorem provinciae erratum esse proponas et in huiusmodi causis etiam filiis familias minoribus subveniri admissum sit, ea, quae in prece contulisti, praesidem provinciae examinare convenit:
von leano942 am 12.07.2024
Da Sie behaupten, dass bei der Altersbestätigung vor dem Provinzgouverneur ein Fehler gemacht wurde, und da anerkannt ist, dass selbst abhängige minderjährige Kinder in solchen Fällen Hilfe erhalten können, sollte der Provinzgouverneur die in Ihrer Eingabe vorgebrachten Ansprüche prüfen:
von maksim.m am 26.06.2014
Da Sie geltend machen, dass bei der Beweisführung der Anzahl der Jahre vor dem Verwalter der Provinz ein Fehler gemacht wurde, und da in Fällen dieser Art anerkannt worden ist, dass selbst minderjährige Kinder unter väterlicher Gewalt Unterstützung erhalten sollen, ist es angemessen, dass der Provinzverwalter die Punkte prüft, die Sie in Ihrer Eingabe voregbracht haben: