Qui se aestimata aetate tua maiorem annis falsa opinione te praesumpsisse ex probationum luce cognoverit, erga minoris personam fidem veri sequetur.
von pascal.873 am 24.10.2024
Wer durch eindeutige Beweise feststellt, dass er sich fälschlicherweise älter geglaubt hat, als sein tatsächliches Alter, wird die Wahrheit über seinen Minderjährigenstatus anerkennen müssen.
von marvin874 am 11.08.2020
Wer aus dem Licht der Beweise erkannt hat, dass er sich aufgrund falscher Annahme älter geglaubt hat als dein geschätztes Alter, der wird der Wahrheit bezüglich der Person mit dem geringeren Alter folgen.