Frustra veremini, ne ab eo qui lite pulsatur probatio exigatur.
von helena.8995 am 14.09.2019
Vergebens fürchtet ihr, dass von dem, der durch Klage angegriffen wird, ein Beweis gefordert werden könnte.
von mio.v am 20.08.2015
Sie beunruhigen sich grundlos wegen der Beweisforderung gegen den Angeklagten.