Unde neque fiscum neque alium quemlibet ex suis subnotationibus debiti probationem praebere posse oportet.
von dua.q am 19.02.2016
Daher sollte weder der Fiskus noch eine andere Person in der Lage sein, aus ihren Aufzeichnungen einen Schuldnachweis zu erbringen.
von alva.858 am 11.03.2018
Daher sollte weder der Fiskus noch sonst jemand in der Lage sein, eine Schuld allein aufgrund eigener Aufzeichnungen zu beweisen.