Cum igitur filiam tuam captam ac prostitutam ab ea quae eam redemerat ob retinendae pudicitiae cultum ac servandam natalium honestatem ad te confugisse proponas, praeses provinciae, si filiae tuae supra dictam iniuriam ab ea, quae sciebat ingenuam esse, inflictam cognoverit, cum huiusmodi persona indigna sit pretium recipere propter odium detestabilis quaestus, etiamsi pretium compensatum non est ex necessitate miserabili, custodita ingenuitate natae tuae adversus flagitiosae mulieris turpitudinem tutam eam defensamque praestabit.
von benedikt856 am 19.09.2018
Daher, da Sie vortragen, dass Ihre Tochter, nachdem sie gefangen und zur Prostitution gezwungen wurde, zu Ihnen von jener floh, die sie gekauft hatte, und zwar um die Bewahrung ihrer Keuschheit und die Aufrechterhaltung der Ehre ihrer Herkunft willen, wird der Provinzgouverneur, falls er die vorerwähnte, Ihrer Tochter von jener zugefügte Verletzung erkennt – die wusste, dass sie frei geboren war –, da eine solche Person aufgrund des Hasses gegen verwerflichen Gewinn unwürdig ist, Zahlung zu erhalten, selbst wenn der Preis nicht aus miserabler Notwendigkeit kompensiert wurde, nach Schutz des freien Status Ihrer Tochter, sie sicher und verteidigt gegen die Schändlichkeit der schandhaften Frau gewährleisten.
von ellie874 am 18.12.2015
Sie haben berichtet, dass Ihre Tochter entführt und zur Prostitution gezwungen wurde, aber entkommen und zu Ihnen zurückgekehrt ist, wobei sie ihre Würde und Ehre als freigeborene Person bewahren möchte. Wenn der Provinzgouverneur bestätigt, dass dieser Übergriff an Ihrer Tochter von jemandem verübt wurde, der wusste, dass sie freigeboren ist, wird er sie schützen. Die Frau, die dies getan hat, verdient keine Entschädigung für das Geld, das sie bezahlt hat, angesichts ihrer verabscheuungswürdigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht zurückerstattet wurde. Der Gouverneur wird sicherstellen, dass der Status Ihrer Tochter als freie Person geschützt wird und wird sie gegen das kriminelle Fehlverhalten dieser Frau verteidigen.