Si scriptum heredem ab amita tua vel testamenti vitio vel quacumque alia ratione non posse obtinere hereditatem probari a te posse confidis, de hac hereditate apud rectorem provinciae agere potes.
von rebekka.f am 30.08.2017
Wenn Sie glauben, dass der bestimmte Erbe die Erbschaft Ihrer Tante aus einem Testamentsfehler oder aus irgendeinem anderen Grund nicht erhalten kann, können Sie rechtliche Schritte einleiten, indem Sie eine Klage beim Provinzgouverneur einreichen.
von bruno.u am 13.12.2015
Wenn Sie zuversichtlich sind, dass Sie nachweisen können, dass der schriftliche Erbe die Erbschaft von Ihrer Tante väterlicherseits weder aufgrund eines Testamentsmangels noch aus irgendeinem anderen Grund erlangen kann, können Sie in dieser Erbschaftsangelegenheit vor dem Provinzgouverneur Klage erheben.