Ex stipulatione sane, si placita servari secuta est, vel, si non intercessit, praescriptis verbis actione civili subdita apud rectorem provinciae agere potes.
von ayla.965 am 16.12.2021
Sie können Ihren Fall beim Provinzgouverneur vorbringen, entweder gestützt auf eine formelle Vereinbarung, wenn die Bedingungen eingehalten wurden, oder bei Nichtbestehen einer solchen Vereinbarung durch eine zivilrechtliche Klage auf Grundlage der festgelegten Bedingungen.
von julian8913 am 12.03.2019
Aus einer Stipulation, wenn die Einhaltung der Vereinbarungen erfolgt ist, oder, wenn diese nicht eingetreten ist, mit einer Zivilklage nach vorgeschriebenen Bedingungen, kannst du vor dem Provinzverwalter vorgehen.