Si pro fundo quem petebas praedium certis finibus liberum dari transactionis causa placuit, nec eo tempore minor annis viginti quinque fuisti, licet hoc praedium obligatum post vel alienum pro parte fuerit probatum, instaurari decisam litem prohibent iura.
von joel.874 am 24.12.2013
Wenn für das Grundstück, das du beansprucht hast, vereinbart wurde, dass ein Grundstück mit bestimmten freien Grenzen zur Beilegung übergeben wird, und du zu diesem Zeitpunkt nicht minderjährig warst, obwohl dieses Grundstück später als belastet oder teilweise fremdes Eigentum nachgewiesen wurde, verbieten die Gesetze, den entschiedenen Fall wieder aufzurollen.
von kimberly.r am 15.04.2017
Wenn Sie vereinbart haben, eine Liegenschaft mit klaren Grenzen, frei von Belastungen, als Ausgleich für den von Ihnen beanspruchten Nachlass zu akzeptieren, und Sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht jünger als fünfundzwanzig Jahre waren, verhindert das Gesetz die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Rechtsstreits, selbst wenn später nachgewiesen wird, dass die Liegenschaft teilweise belastet oder teilweise fremdem Eigentum unterworfen war.