Proinde si non aquiliana stipulatione et acceptilatione subsecuta competentem tibi actionem peremisti, praeses provinciae usitato more legum rebus pridem iudicatis effectum adhibere curabit.
von paula.f am 08.04.2021
Wenn Sie Ihr Klagerecht nicht durch eine aquilische Stipulation und anschließende Freistellung erloschen haben, wird der Provinzgouverneur sicherstellen, dass die früheren Urteile auf die übliche rechtliche Weise vollstreckt werden.
von aleksander.g am 28.11.2013
Sollte daher durch aquilianische Stipulation und Acceptilation nicht nachgefolgt worden sein und Sie die zuständige Klage für sich vernichtet haben, wird der Provinzgouverneur nach herkömmlicher Rechtsweise den Wirkungen bereits gerichtlich entschiedener Angelegenheiten Geltung verschaffen.