Praeses provinciae ea quae ex locatione debentur exsolvi sine mora curabit, non ignarus ex locato et conducto actionem, cum sit bonae fidei, post moram usuras legitimas admittere.
von kay915 am 18.02.2016
Der Provinzgouverneur wird sicherstellen, dass Mietzahlungen ohne Verzögerung geleistet werden, in dem Wissen, dass ein Mietvertrag, der auf Treu und Glauben basiert, gesetzliche Zinsen nach jeder Zahlungsverzögerung zulässt.
von samu.z am 26.05.2023
Der Gouverneur der Provinz wird sicherstellen, dass die aus der Miete geschuldeten Beträge ohne Verzögerung gezahlt werden, und ist sich nicht im Unklaren darüber, dass eine Klage aus Miet- und Pachtrecht, da sie auf Treu und Glauben basiert, nach Verzug die gesetzlichen Zinsen zulässt.