Si tamen in ea re culpa seu fraude liberti eiusdemque curatoris ratio vestra laesa sit, sarciri damnum ab eo qui hoc intulit praeses provinciae curabit, non dubitaturus etiam graviorem exsecutionem adhibere, si quid tam aperta fraude commissum est, ut puniendum in liberto crimen deprehendatur.
von nora.i am 26.11.2022
Wenn Ihre Interessen durch Fehlverhalten oder Betrug eines Freigelassenen, der gleichzeitig als Vormund tätig ist, geschädigt wurden, wird der Provinzgouverneur dafür sorgen, dass die verantwortliche Person den Schaden ersetzt. Er wird nicht zögern, härter rechtlich vorzugehen, wenn der Betrug so offensichtlich ist, dass er ein strafbares Vergehen des Freigelassenen darstellt.
von victoria835 am 18.06.2021
Sollte jedoch in dieser Angelegenheit durch Verschulden oder Betrug eines Freigelassenen und dessen Vormund Ihr Interesse geschädigt worden sein, wird der Provinzstatthalter sicherstellen, dass der Schaden von demjenigen, der dies verursacht hat, wiedergutgemacht wird. Er wird nicht zögern, eine strengere Verfolgung anzuwenden, wenn etwas mit so offensichtlichem Betrug begangen wurde, dass ein strafwürdiges Verbrechen des Freigelassenen festgestellt wird.