Si liberti eiusdemque curatoris culpa seu fraude ratio vestra laesa sit, sarciri damnum ab eo qui dedit praeses provinciae curabit, non dubitaturus etiam graviorem exsecutionem adhibere, si quid tam aperta fraude commissum est, ut puniendum in liberto crimen deprehendatur.
von alva863 am 17.01.2021
Wenn Ihre Interessen durch Fahrlässigkeit oder Betrug eines Freigelassenen, der gleichzeitig Ihr Vormund ist, geschädigt wurden, wird der Provinzgouverneur sicherstellen, dass er Ihnen den Schaden ersetzt. Der Gouverneur wird nicht zögern, noch strengere Maßnahmen zu ergreifen, wenn etwas mit so offensichtlicher Unredlichkeit begangen wurde, dass es beim Freigelassenen als strafbare Handlung eingestuft wird.
von mattheo.8998 am 03.04.2021
Wenn durch Verschulden oder Betrug eines Freigelassenen, der zugleich Kurator ist, Ihre Rechnung geschädigt wurde, wird der Provinzgouverneur dafür Sorge tragen, dass der Schaden von demjenigen, der ihn verursacht hat, wiedergutgemacht wird. Er wird nicht zögern, eine noch strengere Vollstreckung anzuwenden, wenn etwas mit so offensichtlichem Betrug begangen wurde, dass im Freigelassenen ein strafwürdiges Verbrechen entdeckt wird.