Si bonam causam ea cuius tutor es habuit et adversus latam sententiam non appellasti seu post appellationem provocationis sollemnia implere cessaveris, tutelae iudicio indemnitatem pupillae praestare debes.
von yann.s am 30.06.2024
Wenn Ihr Mündel eine berechtigte Klage hatte und Sie entweder gegen das Urteil nicht Berufung eingelegt oder das Berufungsverfahren nach Beginn abgebrochen haben, müssen Sie ihr durch eine Vormundschaftsklage jeden erlittenen Schaden ersetzen.
von joris.e am 21.02.2020
Wenn diejenige, deren Vormund du bist, einen guten Fall hatte und du nicht gegen das ergangene Urteil Berufung eingelegt hast oder nach der Berufung aufgehört hast, die Förmlichkeiten der Berufung zu erfüllen, musst du dem Mündel in einer Vormundschaftsklage Entschädigung leisten.