Cum praesentibus partibus litem inchoatam proponas, si, posteaquam contra te licet absentem pronuntiatum est, intra praefinitum diem non appellasti, latam sententiam rescindi postulanti multae sacrae constitutiones refragantur.
von alea.k am 31.05.2015
Wenn du behauptest, dass die Klage mit anwesenden Parteien begonnen wurde, stehen dir viele heilige Verfassungen entgegen, wenn du, nachdem gegen dich trotz Abwesenheit ein Urteil gefällt wurde, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist Berufung eingelegt hast und nun die Aufhebung des ergangenen Urteils verlangst.
von muhamed.841 am 03.10.2019
Wenn Sie einen Rechtsstreit mit allen Parteien begonnen haben, aber nach einem gegen Sie in Abwesenheit ergangenen Urteil nicht innerhalb der festgelegten Frist Berufung eingelegt haben, verhindern zahlreiche kaiserliche Gesetze, dass Sie nun die Aufhebung des Urteils beantragen können.