Arbitri nulla sententia est, quam scriptam edidit litigatoribus, non ipse recitavit.
von lukas.841 am 13.07.2022
Ein Richterurteil ist nicht gültig, wenn er es den Parteien schriftlich ausstellt, ohne es selbst mündlich zu verlesen.
von leonie943 am 17.10.2017
Von einem Schiedsrichter gilt kein Urteil als gültig, das er schriftlich den Streitparteien ausgestellt hat, ohne es selbst vorgetragen zu haben.