Si igitur nihil fallis, omissa provocationis mora ex integro iudicari impetrabis a rectore provinciae.
von jacob.929 am 17.12.2019
Wenn du daher nichts täuschest und die Berufungsverzögerung aufgehoben hast, wirst du vom Provinzrektor erreichen, neu verurteilt zu werden.
von nora.g am 16.07.2022
Wenn du die Wahrheit sagst, kannst du vom Provinzgouverneur eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirken, ohne auf eine Berufung warten zu müssen.