Cum non voluntatis tuae arbitrio, sed necessitate profectus sis, quidquid contra absentem statutum fuerit, quando absentiae necessaria causa sit, officere tibi iuris ratio non permittit.
von antonio.858 am 24.05.2023
Da du nicht aus eigenem Willensentscheid, sondern aus Notwendigkeit abwesend bist, erlaubt die Rechtsvernunft nicht, dass dir etwas zum Nachteil gereichen soll, was gegen den Abwesenden verfügt wurde, wenn die Ursache der Abwesenheit notwendig ist.
von David am 28.08.2022
Da Sie aus Notwendigkeit und nicht aus freiem Willen abwesend waren, erlaubt das Recht es nicht, dass Entscheidungen, die in Ihrer Abwesenheit getroffen wurden, Ihnen schaden, sofern der Grund Ihrer Abwesenheit notwendig war.