Non necessario autem petis ex longi temporis diurnitate praescriptionem tibi non opponi, quando iustae absentiae ratio et necessitatis publicae obsequium ab huiusmodi praeiudicio te defendat.
von johann.825 am 15.08.2017
Du musst keine Schutz vor der Verjährungsfrist aufgrund des langen Zeitablaufs beanspruchen, da deine berechtigte Abwesenheit und dein Dienst am öffentlichen Wohl dich bereits vor einem solchen Nachteil schützen.
von aurelia.q am 08.04.2022
Du kannst nicht unbedingt geltend machen, dass eine Verjährungsfrist nicht gegen dich spricht, wenn dich der berechtigte Grund der Abwesenheit und der Dienst öffentlicher Notwendigkeit von einer solchen Voreingenommenheit verteidigen.