Cum proponas ab ea, contra quam supplicas, litem quam tecum habuit transactione decisam eamque acceptis quae negotii dirimendi causa placuerat dari nunc de conventione resiluisse, ac petas vel pacto stari vel restitui data, perspicis, si quidem de his reddendis manente transactionis placito statim stipulatione, si contra fecerit, prospexisti et quinque et viginti annis maior fuit, quod exceptionem pacti et actionem datorum habeas:
von luka.8887 am 28.07.2022
Wenn du vorbringst, dass der Streit, den sie mit dir hatte, von ihr, gegen die du dein Bittgesuch richtest, durch Vergleich entschieden wurde und dass sie, nachdem sie die zur Beilegung der Angelegenheit vereinbarten Dinge akzeptiert hat, nunmehr von der Vereinbarung zurückgetreten ist, und du entweder verlangst, dass der Vergleich eingehalten oder die gegebenen Dinge zurückerstattet werden, so verstehst du, dass du, wenn du nämlich bezüglich der Rückgabe dieser Dinge bei Fortbestehen des Vergleichs sofort durch Stipulation vorgesorgt hast, falls sie entgegen der Vereinbarung handeln sollte, und sie älter als fünfundzwanzig Jahre war, sowohl die Einwendung des Vergleichs als auch die Klage auf Rückgabe der Dinge hast:
von aaliya9976 am 15.10.2016
Sie erklären, dass die Person, über die Sie sich beschweren, einen Streit mit Ihnen durch eine Vereinbarung beigelegt hatte, aber nach Annahme der als Teil des Vergleichs versprochenen Leistungen nunmehr vom Vertrag zurückgetreten ist. Sie fordern entweder die Durchsetzung der Vereinbarung oder die Rückerstattung dessen, was Sie gegeben haben. Sie sollten verstehen, dass Ihnen sowohl eine rechtliche Verteidigung als auch das Recht zur Rückforderung des Gegebenen zusteht, vorausgesetzt: Sie haben in der Vergleichsvereinbarung eine sofortige Bestimmung über die Rückgabe dieser Gegenstände im Falle eines Vertragsbruchs aufgenommen und die Person war älter als fünfundzwanzig Jahre.