Causas vel lites transactionibus legitimis finitas imperiali rescripto resuscitari non oportet.
von christian967 am 09.12.2014
Rechtliche Fälle, die durch rechtmäßige Vereinbarungen abgeschlossen wurden, sollten nicht durch kaiserlichen Erlass wieder aufgenommen werden.
von luna.u am 16.10.2021
Rechtsfälle oder Klagen, die durch rechtmäßige Vergleiche abgeschlossen wurden, durch kaiserlichen Erlass wieder aufzunehmen, ist nicht angemessen.