Homines etenim, qui antea lites agebant, licet multae leges fuerant positae, tamen ex paucis lites perferebant vel propter inopiam librorum, quos comparare eis impossibile erat, vel propter ipsam inscientiam, et voluntate iudicum magis quam legitima auctoritate lites dirimebantur.
von katharina.b am 26.03.2022
Personen, die zuvor Rechtsfälle behandelten, führten trotz des Bestehens zahlreicher Gesetze Gerichtsverfahren auf Basis nur weniger Gesetze, und zwar entweder weil sie sich Rechtsbücher nicht leisten konnten oder aufgrund ihrer eigenen Unkenntnis. Infolgedessen wurden Fälle mehr nach den persönlichen Präferenzen der Richter als durch rechtmäßige Autorität entschieden.
von kay821 am 28.08.2017
Denn Männer, die zuvor Rechtstreitigkeiten führten, obwohl viele Gesetze erlassen worden waren, führten gleichwohl aus wenigen Gesetzen Prozesse, und zwar entweder wegen des Mangels an Büchern, die zu beschaffen ihnen unmöglich war, oder wegen der Unkenntnis selbst, und Rechtstreitigkeiten wurden mehr durch den Willen der Richter als durch rechtmäßige Autorität geschlichtet.