Sin autem utraque principalis persona afuerit, ne diutius lites protelentur, etiam sine datione sacramenti lites pendentes suo decurrant tramite.
von ronia.m am 05.09.2015
Sollten jedoch beide Hauptpersonen abwesend sein, damit Rechtsstreitigkeiten nicht unnötig verzögert werden, sollen anhängige Klagen auch ohne Eidesleistung ihren üblichen Verlauf nehmen.
von lian.z am 03.11.2018
Wenn beide Hauptparteien abwesend sind, um zu verhindern, dass Rechtsfälle sich zu lange hinziehen, sollen anhängige Klagen ihren normalen Fortgang nehmen, und zwar auch ohne Eidesleistung.