Sin autem una pars afuerit, ne videatur propter absentiam personae lis differri et aliquid contrarium eveniat nostro proposito et, quod pro compendio litium introductum est, in adversariam figuram transformetur, iubemus praesentem quidem personam omnimodo dare sacramentum, absenti autem in pendentibus dumtaxat litibus secundum quod praedictum est hoc concedi.
von mohamed9813 am 26.10.2017
Wenn jedoch eine Partei abwesend ist, damit der Rechtsstreit nicht aufgrund der Abwesenheit einer Person verzögert zu werden scheint und etwas unserem Vorhaben Zuwiderhandelndes geschehe und das, was zur Beschleunigung von Rechtsstreitigkeiten eingeführt wurde, in eine ungünstige Form verwandelt werde, befehlen wir, dass die anwesende Partei auf jeden Fall den Eid leiste, dem Abwesenden jedoch in anhängigen Rechtsstreitigkeiten nur nach Maßgabe des zuvor Genannten dies zugestanden werde.
von alice.t am 30.09.2020
Sollte jedoch eine Partei abwesend sein, um zu verhindern, dass der Fall aufgrund der Abwesenheit einer Person verzögert erscheint und um ein Ergebnis zu vermeiden, das unserer Absicht zuwiderläuft - nämlich das, was zur Beschleunigung von Rechtsstreitigkeiten gedacht war, ins Gegenteil zu verkehren - ordnen wir an, dass die anwesende Person auf jeden Fall den Eid leisten muss, während der abwesenden Partei dieser Schritt nur bei anhängigen Verfahren nach zuvor beschriebener Maßgabe gewährt wird.