Sin autem is, cui sacramentum illatum est vel a parte vel a iudice, hoc subire minime voluerit, licentiam quidem habeat sacramentum recusare, iudex autem, si hoc omnimodo praestandum existimaverit, sic causam dirimat, quasi volente eo sacramentum sit recusatum, et ita cetera sive capitula sive totius negotii summa examinentur et lis suo marte percurrat, nullo ei obstaculo obviante.
von joana901 am 23.04.2021
Wenn jedoch derjenige, dem der Eid entweder von einer Partei oder vom Richter vorgelegt wurde, diesen zu leisten unwillig ist, hat er zwar die Erlaubnis, den Eid zu verweigern. Der Richter jedoch, wenn er dies in jedem Fall für erforderlich hält, wird den Fall so entscheiden, als ob der Eid mit dessen Einwilligung verweigert worden wäre. Und so werden die weiteren Angelegenheiten, sei es die Einzelheiten oder die Gesamtsumme des Geschäfts, geprüft, und der Rechtsstreit wird seinen gewöhnlichen Verlauf nehmen, ohne dass ihm ein Hindernis entgegensteht.
von cataleya.s am 02.07.2018
Wenn jedoch jemand, dem ein Eid von einer Partei oder vom Richter auferlegt wurde, diesen zu leisten unwillig ist, hat er das Recht, den Eid zu verweigern. Hält der Richter den Eid für notwendig, soll er den Fall so behandeln, als hätte die Person den Eid freiwillig verweigert. Das Verfahren soll dann fortgesetzt werden, um alle Aspekte des Falls zu prüfen, sowohl spezifische Punkte als auch die Gesamtangelegenheit, und der Rechtsstreit soll seinen natürlichen Verlauf nehmen, ohne durch irgendetwas behindert zu werden.