Ipse autem, qui sacramentum sibi illatum dare recusaverit, vel hoc attestetur vel, si forte non audeat, habeat sibi in ultima provocatione repositum auxilium.
von rosa.904 am 21.12.2016
Er selbst, der sich geweigert hat, den gegen ihn gerichteten Eid zu leisten, kann dies entweder bezeugen oder, falls er es möglicherweise nicht wagt, kann er für sich Hilfe im letzten Rechtsmittel bereithalten.
von mariella831 am 19.03.2017
Derjenige jedoch, der den ihm vorgelegten Eid zu leisten verweigert, kann entweder diese Tatsache bezeugen oder, falls er sich nicht hinreichend sicher fühlt, dies als Rückfalloption für seine letzte Berufung aufbewahren.