Et si persona non praesens inveniatur, cui sacramentum illatum est, lite forte per procuratorem ventilata, necesse est vel ipsam principalem personam datis certis indutiis ad iudicem venire, ut ea quae de sacramentis statuta sunt impleat vel, si iudex existimaverit in provincia ubi degit sub actorum testificatione iuramentum ab ea vel dari vel referri vel recusari, hoc procedere, ut singulis casibus eventus iam definitus imponatur.
von mio.p am 17.01.2018
Wenn die Person, die zur Eidesleistung verpflichtet ist, nicht anwesend ist und der Fall durch einen Rechtsvertreter bearbeitet wird, muss entweder der Hauptbeteiligte bestimmte Fristerstreckungen erhalten, um vor dem Richter zu erscheinen und die Eidesanforderungen zu erfüllen, oder der Richter kann, sofern er es für angemessen hält, den Eid in der Provinz, in der die Person wohnt, mit entsprechender Dokumentation abnehmen, wobei die Person den Eid leisten, ihn zurückgeben oder verweigern kann. Das Verfahren soll dann gemäß den vorher festgelegten Ergebnissen für jede Situation fortgeführt werden.
von victoria.o am 17.11.2016
Und wenn die Person, der der Eid abgenommen wurde, nicht anwesend ist, wobei die Rechtssache möglicherweise durch einen Prozessbevollmächtigten geführt wird, ist es notwendig, dass entweder die Hauptperson selbst, nach Gewährung bestimmter Fristen, zum Richter kommt, damit die bezüglich der Eide festgelegten Bestimmungen erfüllt werden, oder, falls der Richter es für angemessen hält, in der Provinz, in der die Person wohnt, unter Bezeugung der Verfahrensakten, der Eid von dieser Person entweder abgelegt oder zurückgewiesen oder weitergeleitet wird, damit dies so fortschreitet, dass den Einzelfällen das bereits definierte Ergebnis auferlegt werden kann.