Et si iudex appellationi praesidens bene quidem illatum iusiurandum, non rite autem recusatum pronuntiaverit, res secundum quod iudicatum est permanebit.
von sofi847 am 01.09.2015
Und wenn der Richter, der dem Berufungsverfahren vorsteht, den Eid zwar als rechtmäßig eingebracht, jedoch nicht ordnungsgemäß zurückgewiesen erklärt, bleibt die Sache gemäß der ursprünglichen Urteilsfindung bestehen.
von lucas.831 am 27.01.2023
Wenn der Berufungsrichter entscheidet, dass der Eid zwar ordnungsgemäß eingereicht, aber nicht rechtmäßig zurückgewiesen wurde, bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen.