Sin autem non rite quidem illatum, recte autem recusatum sacramentum pronuntiaverit, tunc ei licebit emendare sententiam iudicis, quae quasi ex recusato sacramento processit, et nihil penitus nec praeiudicii nec iniusti dispendii cuicumque incurret, sed et causae cursus ab initio usque ad novissimum terminum non impediatur et lis aequa lance trutinabitur.
von melina.n am 19.02.2023
Wenn er jedoch das Sacramentum nicht ordnungsgemäß vorgebracht, aber zu Recht zurückgewiesen hat, wird ihm erlaubt sein, das Urteil des Richters zu berichtigen, das gleichsam aus einem zurückgewiesenen Sacramentum hervorging, und es soll keinerlei Präjudiz oder ungerechter Verlust jemanden treffen, sondern auch der Verlauf des Rechtsstreits soll von Beginn bis zum endgültigen Ende nicht behindert werden und die Klage soll mit gleicher Waage gewogen werden.
von rebekka8882 am 07.08.2014
Sollte er jedoch entscheiden, dass der Eid zwar nicht ordnungsgemäß eingereicht, aber rechtmäßig zurückgewiesen wurde, dann darf er das Urteil des Richters, das auf der zurückgewiesenen Eidesleistung basierte, korrigieren. Dies wird weder Nachteile noch ungerechtfertigte Verluste für irgendjemanden verursachen, und der Rechtsstreit wird von Anfang bis Ende ungehindert fortgeführt, wobei die Streitigkeit gerecht beurteilt wird.