( 1) et cum antea in fine cuiusque temporis unus fatalis dies ex antiquis legibus constitutus est et saepe eveniebat ( cum multae sunt occasiones mortales appellationum) vel aegritudine vel spatii prolixitate vel per alias causas, quas nec dici nec enumerari facile sit, eundem diem fatalem non observari et lites expirare et huiusmodi luctuosis infelicitatibus patrimonia hominum titubare:
von adam.862 am 16.03.2024
Und während zuvor ein einziger, von alten Gesetzen festgelegter Stichtag am Ende jeder Periode galt, geschah es häufig (da es viele Umstände gibt, die Berufungen beeinflussen können), dass dieser Stichtag aufgrund von Krankheit, der Länge des Zeitraums oder anderen, kaum aufzuzählenden Gründen nicht eingehalten wurde, was dazu führte, dass Rechtsstreitigkeiten verfielen und die Erbschaften der Menschen durch solch unglückliche Umstände gefährdet wurden:
von jolie.9814 am 22.01.2021
Und während zuvor am Ende jeder Periode ein entscheidender Gerichtstag nach alten Gesetzen festgelegt war, und es oft geschah (da es viele tödliche Gelegenheiten von Berufungen gab), entweder durch Krankheit oder durch die Länge der Zeit oder durch andere Ursachen, die weder zu beschreiben noch aufzuzählen leicht sind, dass eben dieser entscheidende Gerichtstag nicht eingehalten wurde und Rechtsstreitigkeiten erloschen und durch Unglücke dieser Art die Vermögen der Menschen ins Wanken gerieten: