Quae si subdita esse illuxerit, nullam adversariae tuae petitionem hereditatis vel in rem specialem competere palam fiet.
von till.925 am 01.05.2018
Sollte offenbar werden, dass dies untergeschoben wurde, wird deutlich, dass keinerlei Erbanspruch oder Anspruch auf bestimmtes Eigentum Ihrer weiblichen Gegnerin gültig sein wird.
von levi968 am 14.07.2015
Sollte nachgewiesen werden, dass dies gefälscht wurde, wird deutlich, dass Ihr Gegner weder einen gültigen Anspruch auf das Erbe noch auf ein bestimmtes Eigentum hat.