Si tamen ipsas res apud te constitutas, ob quarum quaestionem litis intercessit decisio, fiscus vel alius a te vindicavit, nihil petere potes.
von lotta.v am 03.05.2015
Wenn der Fiskus oder ein anderer die Sache, die sich in Ihrem Besitz befand und über die bereits eine rechtliche Entscheidung ergangen ist, von Ihnen beansprucht hat, können Sie keine weiteren Ansprüche geltend machen.
von noel.l am 29.03.2023
Wenn gleichwohl die bei dir festgelegten Sachen, aufgrund deren Untersuchung eine Streitentscheidung erfolgte, vom Fiskus oder einem anderen von dir beansprucht wurden, kannst du nichts fordern.