Cum donationis seu transactionis causa administratae tutelae debiti scientes vos obligationem fratri vestro remisisse proponatis nec umquam volenti dolus inferatur, frustra de dolo querimini, nec ad implendum promissum hereditatis propriae pollicitatione quisquam adstringitur.
von noel.h am 04.08.2019
Da Sie vorschlagen, dass Sie in Kenntnis der Schuld zum Zweck der Schenkung oder Transaktion der verwalteten Vormundschaft Ihren Bruder von der Verpflichtung befreit haben, und da niemals Betrug gegenüber jemandem begangen wird, der einverstanden ist, beklagen Sie sich vergebens über Betrug, noch ist jemand verpflichtet, durch ein Versprechen seiner eigenen Erbschaft dessen Erfüllung zu gewährleisten.
von lynn.9931 am 24.07.2022
Wenn Sie behaupten, dass Sie Ihren Bruder wissentlich von seiner Vormundschaftsschuld im Rahmen einer Schenkung oder Vereinbarung freigestellt haben, und da niemand betrogen werden kann, wenn er freiwillig handelt, ist Ihre Beschwerde über Betrug sinnlos. Zudem kann niemand gezwungen werden, ein Versprechen zu erfüllen, das den Verzicht auf das eigene Erbe beinhaltet.