Transactionem, quae dominii translatione vel actione parata seu perempta finem accepit, cum eam amicis etiam intervenientibus re vera ostenditur processisse, metus velamento rescindi postulantis professio detegit improbitatem.
von kilian868 am 21.06.2021
Wenn jemand versucht, eine Vereinbarung zu widerrufen, die durch Eigentumsübertragung oder durch Beilegung oder Beendigung eines Rechtsstreits abgeschlossen wurde, und dabei Furcht als Ausrede geltend macht - obwohl die Vereinbarung nachweislich in Anwesenheit von Freunden als Zeugen getroffen wurde - offenbart seine Behauptung selbst seine Unredlichkeit.
von frida.d am 13.05.2015
Die Transaktion, die durch Eigentumsübertragung oder durch vorbereitete oder beendete Handlung ihr Ende erhielt, wenn sie nachweislich tatsächlich stattgefunden hat, selbst mit intervenierenden Freunden, offenbart die Unredlichkeit desjenigen, der deren Aufhebung unter dem Vorwand der Furcht verlangt.