Scripturas, quae saepe adsolent a quibusdam secrete fieri, intervenientibus amicis nec ne, transigendi vel paciscendi seu fenerandi vel societatis coeundae gratia seu de aliis quibuscumque causis vel contractibus conficiuntur, quae idiochira graece appellantur, sive tota series eorum manu contrahentium vel notarii aut alterius cuiuslibet scripta fuerit, ipsorum tamen habeant subscriptiones, sive testibus adhibitis sive non, licet condicionales sint, quos vulgo tabularios appellant, sive non, quasi publice scriptas, si personalis actio exerceatur, s uum robur habere decernimus.
von ilay.8876 am 25.03.2019
Schriftstücke, die oft heimlich von bestimmten Personen angefertigt werden, mit oder ohne Anwesenheit von Freunden, zum Zweck des Abschlusses von Vereinbarungen, des Geldverleihens, der Gründung von Partnerschaften oder wegen anderer Ursachen oder Verträge, die auf Griechisch als Idiochira bezeichnet werden - unabhängig davon, ob die gesamte Niederschrift von den Vertragsparteien, einem Notar oder einer anderen Person geschrieben wurde - gelten als rechtsgültig, wenn sie Unterschriften tragen, mit oder ohne Zeugen, auch wenn sie bedingt sind, was gemeinhin als Tabularii bezeichnet wird oder nicht, als wären sie öffentlich beurkundet, sofern eine persönliche Rechtshandlung geltend gemacht wird.
von louis943 am 19.06.2021
Wir verfügen, dass schriftliche Dokumente, die oft privat von bestimmten Personen (unabhängig davon, ob Freunde anwesend sind oder nicht) für Zwecke von Transaktionen, Vereinbarungen, Darlehen, Gesellschaftsgründungen oder anderen Verträgen oder Zwecken erstellt werden und auf Griechisch als "idiochira" bezeichnet werden, rechtliche Gültigkeit in persönlichen Rechtsangelegenheiten haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob das gesamte Dokument von den Vertragsparteien selbst, einem Notar oder einer anderen Person geschrieben wurde, solange sie die erforderlichen Unterschriften tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob Zeugen anwesend waren, und ob es sich um bedingte Dokumente handelt (gemeinhin als Notariatsdokumente bekannt), und sie werden behandelt, als wären sie öffentliche Dokumente.