Ita scilicet, ut haec forma modis omnib us observetur super privilegiis per liberalitates vel generaliter quibusdam officiis aut scholis seu dignitatibus vel specialiter certis personis praestitis vel postea praebendis, sive hoc ipsum expressim principalibus dispositionibus vel adfatibus insertum sive praetermissum sit vel fuerit.
von marco.n am 19.04.2019
Diese Form muss in allen Aspekten bezüglich der Privilegien eingehalten werden, unabhängig davon, ob diese durch Akte der Großzügigkeit gewährt wurden oder werden, sei es allgemein für bestimmte Ämter, Schulen oder Positionen oder speziell für einzelne Personen, und zwar unabhängig davon, ob diese Anforderung in kaiserlichen Erlassen oder Verlautbarungen ausdrücklich enthalten oder ausgelassen wurde.
von luke.8829 am 13.12.2015
So zwar, dass diese Form in allen Aspekten beachtet wird hinsichtlich der Privilegien durch Zuwendungen, die entweder allgemein bestimmten Ämtern, Schulen oder Rängen oder speziell bestimmten Personen gewährt wurden oder später gewährt werden, sei es, dass dies selbst ausdrücklich in kaiserlichen Verfügungen oder Erklärungen eingefügt oder ausgelassen wurde oder werden wird.